DZV nach dem Toleranzabzug von 10 Punkten pro betroffene Tierkategorien (A1, A3 und A4) je 50 Punkte an. Diese 50 Punkte hat die Vorinstanz jeweils durch hundert dividiert, was den Faktor 0,5 pro Tierkategorie ergibt, und anschliessend mit den (in der angefochtenen Verfügung nicht bezifferten, aber vom Beschwerdeführer auch nicht bestrittenen) pro Tierkategorie vorgesehenen RAUS-Beiträgen multipliziert und auf diese Weise die Kürzungsbeträge von Fr. 7'286.95 für die Tierkategorie A1, Fr. 421. 50 für die Tierkategorie A3 und Fr. 235.35 für die Tierkategorie A4 errechnet, woraus aufsummiert Fr. 7'943.80 resultieren.