Bei den Tieren der Tierkategorien A1 (Milchkühe), A3 (weibliche Tiere der Rindergattung, über 365 Tage alt, bis zur ersten Abkalbung) und A4 (weibliche Tiere der Rindergattung, zwischen 160 und 365 Tage alt) (vgl. dazu Art. 73 lit. a Ziff. 1, 3 und 4 DZV) stellte die Vorinstanz einen unglaubhaften Weidegang fest. Gemäss Wiesenjournal (Vorakten, act. 36 f. und 48 f.) sei der Weidebeginn der Milchkühe am 13. April 2021 gewesen. Demgegenüber habe die Weidesaison gemäss Auslaufjournal (Vorakten, act. 28 f.) auch für die Milchkühe erst am 19. April 2021 gestartet. Am 26. und 27. Juni 2021 sei im Wiesenjournal nachträglich mittels Tipp-Ex-Korrektur Auslauf im Laufhof geltend gemacht worden.