wie folgt in Beträge umgerechnet: Summe der Punkte minus 10 Punkte (Toleranzabzug), dividiert durch 100 und dann multipliziert mit den BTSbzw. RAUS-Beiträgen der betreffenden Tierkategorie (Anhang 8, Ziff. 2.9.1 Abs. 1 und 2 DZV). Wenn die Dokumentation des Auslaufs nach Anhang 8, Ziff. 2.9.4 lit. d DZV fehlt oder der Auslauf gemäss Dokumentation eingehalten, aber nicht glaubwürdig gewährt wurde, werden für die betreffende Tierkategorie 60 Punkte für die Kürzung berechnet (Anhang 8, Ziff. 2.9.2a DZV).