Kürzungen der Direktzahlungen sind namentlich für den Fall vorgesehen, dass in einem beitragsberechtigten Betrieb die Dokumente für den Ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN), wie beispielsweise der Wiesenkalender oder das Wiesenjournal, fehlen oder mangelhaft sind (Anhang 8, Ziff. 2.2.3 DZV) oder Voraussetzungen für die Tierwohlbeiträge, insbesondere die RAUS-Beiträge nicht erfüllt sind (Anhang 8, Ziff. 2.9 DZV). Ist der Wiesenkalender oder das Wiesenjournal unvollständig, fehlend, falsch oder unbrauchbar, wobei diese Dokumente bis auf eine Woche vor einer Kontrolle aktualisiert sein müssen, beträgt die Beitragskürzung Fr. 200.00 pro Dokument (Anhang 8, Ziff. 2.2.3 lit. c DZV).