B. Mit beschwerdefähiger Verfügung vom 3. Mai 2022 bestätigte die Abteilung Landwirtschaft die angekündigten Beitragskürzungen im Bereich ÖLN von Fr. 200.00 und im Bereich Tierwohlbeiträge (RAUS) im Umfang von Fr. 7'943.80. Verzichtet wurde auf die Kürzungen wegen ungenügenden Weidefutters, wodurch sich die Kürzungen für die Tierkategorie A1 (Milchkühe) von ursprünglich Fr. 14'573.95 auf Fr. 7'286.95 und damit im Bereich Tierwohlbeiträge (RAUS) von insgesamt Fr. 15'230.80 auf die erwähnten Fr. 7'943.80 reduzierten. C. 1. Dagegen liess A. am 3. Juni 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen, mit den Anträgen: