Daher seien alle Schnittzeitpunkte und Objekte nachträglich auf der Geschäftsstelle anhand des korrekten (Bewirtschaftungs-)Vertrags überprüft worden. Dabei seien keine Mängel im Bereich der Bewirtschaftung festgestellt worden. 3. Am 11. November 2021 trafen sich Vertreter der Abteilung Landwirtschaft und A. zu einer Besprechung, an welcher die Einhaltung der RAUS- Vorschriften durch genügenden Weidegang seiner Tiere der Rindergattung thematisiert wurde.