3. Der Gemeindeammann Herr G. ebenfalls gerügt wird, […]. 4. Ich für die Bemühungen, Aufwände und Umtriebe, die ich hiermit habe, entschädigt werde in der Höhe von CHF 150.- die Stunde. Die Aufwände werden nun ab Erstellen dieser Beschwerde protokolliert. Weiter, dass diese Aufwände nicht der Gemeinde X. belastet werden, sondern dem Verursacher namentlich Herrn D. und Herrn G. privat verrechnet werden." 2. In der Beschwerdeantwort vom 21. Februar 2022 beantragte der Gemeinderat X. die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne. -4-