"1. Die von der Bauverwaltung X. verfügten Massnahmen seitens der Bauverwaltung zurückgezogen werden. Die Baueingabe der besagten Stützmauer sowie jegliche eventuell folgende Forderungen, erst dann eingefordert werden, wenn die Gemeinde X., insbesondere die Bauverwaltung resp. Herr D. sich für sein arrogantes und denunzierendes Verhalten schriftlich bei mir entschuldigt und bekundet, sich in aller Höflichkeit mindestens genauso um meine Ansprüche, Interessen und Rechte zu kümmern wie er gerade gegen mich vorgeht. Verhältnismässigkeit! 2. Herr D. von der Bauverwaltung X. gerügt wird sowie verwarnt wird. […]