4. Am 12. Oktober 2021 reichte die A. AG ein Baugesuch ein. Dieses genügte nach der Einschätzung der Abteilung Bau den Vorgaben nicht, weshalb es am 13. Oktober 2021 mit sämtlichen Unterlagen an die Bauherrschaft zurückgesandt wurde. Die Abteilung Bau setzte eine Nachfrist bis 29. Oktober 2021 zur Nachbesserung und Ergänzung der Eingabe. Die A. AG reagierte darauf nicht mehr. 5. An der Sitzung vom 10. Januar 2022 fasste der Gemeinderat X. folgenden Beschluss: 1. Für die Einreichung des Baugesuchs für die Stützmauer wird gemäss Verfügung des Gemeinderates X. vom 13. September 2021 die Ersatzvornahme angeordnet.