2.1 Zur Erfüllung der geforderten Eingabe eines Baugesuchs gemäss Schreiben vom 1. April 2021 wird eine letzte Nachfrist von 30 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids gewährt. Das Baugesuch ist mit sämtlichen notwendigen Planunterlagen (Situationsplan 1:500, Grundriss 1:100, Ansichten 1:100, Schnitte 1:100) und Formularen (inkl. Baugesuchsformular Kanton) bei der Gemeinde einzureichen oder der Rückbau sämtlicher ausgeführten Arbeiten muss erfolgt und abgeschlossen sein. Der Baustopp behält weiterhin seine Gültigkeit.