2. Am 27. Juli 2021 fand eine Besprechung zwischen B., Verwaltungsratspräsident der A. AG, C., Gemeindeschreiber Stv., und D., Leiter Abteilung Bau, bei der Liegenschaft Z.-Strasse 19 statt. Es kam zu keiner Verständigung und es wurde festgestellt, dass entgegen dem Schreiben vom 1. April 2021 zwischenzeitlich weitere Arbeiten ausgeführt worden waren. 3. Der Gemeinderat X. fasste am 13. September 2021 folgenden Beschluss: 1. Kenntnisnahme 2. Der Gemeinderat verfügt: