A. Die A. AG erstellte eine Stützmauer auf der Westseite ihrer Liegenschaft Z.-Strasse 19 (Parzelle aaa) in X.. B. 1. Am 30. März 2021 verlangte die Abteilung Bau der Gemeinde X. von der A. AG mündlich und am 1. April 2021 schriftlich, die Arbeiten einzustellen. Die A. AG wurde aufgefordert, die ohne Bewilligung erstellte Baute bis zum 30. April 2021 zu beseitigen oder innert gleicher Frist ein Baugesuch einzureichen. Die A. AG antwortete nicht auf dieses Schreiben.