hätte im Juli 2022 immerhin ein Arbeitsfortschritt beobachtet werden können. Aus diesem Grund sei zwei Mal um eine Fristerstreckung zur Einreichung der Beschwerdeantwort ersucht worden. Seit dem letzten Fristerstreckungsgesuch am 16. August 2022 würden die Arbeiten jedoch vollständig ruhen. Mit der Wiederherstellung des Verputzes samt Farbanstrich sei noch nicht begonnen worden.