4. Die A. AG wird aufgefordert, innert 20 Tagen seit Rechtskraft dieses Beschlusses einen Kostenvorschuss von Fr. 47'000.- zu bezahlen. 5. Die Gebühr für diesen Beschluss von Fr. 500.- ist innert 30 Tagen seit Rechtskraft zu überweisen. C. 1. Hiergegen erhob die A. AG mit Eingabe vom 31. Mai 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht und beantragte, den Auftrag der Firma B. AG zu entziehen und die Arbeiten durch eine von der A. AG beauftragte Fachfirma innert vereinbarter Frist durchführen zu lassen.