1. Für die Beseitigung der bereits montierten Dämmung und der Wiederherstellung des durch die Demontage beschädigten Verputzes samt Farbanstrich wird gemäss Beschluss vom 16. Juni 2021 die Ersatzvornahme angeordnet. 2. Mit der Ausführung der Ersatzvornahme wird die Firma B. AG beauftragt. Die Ausführung erfolgt nach Eingang des Kostenvorschusses. -3- 3. Die A. AG wird aufgefordert, der beauftragten Firma zwecks Erledigung der genannten Arbeiten den ungehinderten Zugang zur Liegenschaft zu gewährleisten.