Seine aktuelle Arbeitgeberin hat ihn über Jahre hinweg immer wieder temporär angestellt und zuletzt mit einem unbefristeten Vertrag ausgestattet. Allerdings war der Beschwerdeführer trotz seiner desolaten finanziellen Situation und der wiederholten Androhung des Widerrufs seiner Niederlassungsbewilligung offenbar jahrelang nicht gewillt oder nicht in der Lage, seine Arbeitssituation durch Antritt einer Festanstellung zu stabilisieren und sein Erwerbspotential durch Vollzeitarbeit (bei einem oder mehreren Arbeitgebern) auszuschöpfen. Letzteres tut er bis heute nicht. Somit ist ihm in beruflicher Hinsicht mit - 18 -