Im Jahr 2018 trat er eine neue Stelle bei einem Versicherungsunternehmen an, welche ihm jedoch aus wirtschaftlichen Gründen wieder gekündigt wurde. Per 1. November 2018 fand er erneut eine Anstellung bei seiner aktuellen Arbeitgeberin. Auf den 1. April 2021 wurde das temporäre Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes überführt und per 1. November 2021 wurde das Arbeitspensum des Beschwerdeführers von 60 auf 80 Prozent erhöht (MI-act. 230, 265; act. 21, 29). Das jeweilige Arbeitspensum seiner früheren Anstellungen geht aus den Akten nicht hervor.