Die Verlustscheine gehen auf ein breites Spektrum von Forderungen zurück. Neben Steuerbehörden, Strassenverkehrsbehörden, Krankenkassen und Versicherungen gehören auch verschiedene Betriebe, diverse Privatpersonen und ein Konsumkreditanbieter zu den Gläubigern (MIact. 313 ff.). Angesichts dessen sowie der kontinuierlichen Zunahme der Verbindlichkeiten ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer seine Schulden primär dadurch angehäuft hat, dass er jahrelang über seine Verhältnisse lebte, mithin seinen Lebensstandard auf Kosten Dritter erhöhte.