Damit habe er alles ihm Mögliche unternommen, um seine finanzielle Situation zu sanieren. Ihm könne deshalb nicht vorgeworfen werden, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen mutwillig nicht nachkomme und so gegen die öffentliche Ordnung verstosse. Weiter macht der Beschwerdeführer geltend, der Widerruf seiner Niederlassungsbewilligung und seine Wegweisung aus der Schweiz seien unverhältnismässig. -7-