C. Mit Eingabe seiner Rechtsvertreterin vom 30. Mai 2022 reichte der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde ein und stellte folgende Anträge (act. 15 ff.): 1. Der Einspracheentscheid des Amtes für Migration und Integration des Kantons Aargau vom 10. Mai 2022 sei vollumfänglich aufzuheben und es sei von einem Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers und einer Wegweisung aus der Schweiz abzusehen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Staates.