B. Gegen die Verfügung des MIKA vom 23. September 2021 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe seiner Rechtsvertreterin vom 22. Oktober 2021 beim Rechtsdienst des MIKA (Vorinstanz) Einsprache (MI-act. 226 ff.). Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Regionalen Betreibungsamts X. vom 8. März 2022 waren 83 nicht getilgte Verlustscheine im Umfang von zusammengezählt Fr. 253'343.80 registriert sowie zwei offene Betreibungen ohne Rechtsvorschlag über zusammengezählt Fr. 94'968.50 und sechs Forderungen mit laufender Pfändung über ursprünglich Fr. 21'817.80 (MI-act. 309 ff.). -4-