Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, Rechtsdienst, Bahnhofplatz 3C, 5001 Aarau Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung Entscheid des Amtes für Migration und Integration vom 10. Mai 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Der Beschwerdeführer wurde 1980 in der Schweiz geboren (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 2). Am 12. März 1990 wurde ihm die Niederlassungsbewilligung erteilt (MI-act. 3).