b AIG zu bejahen oder gebieten Vertrauensschutzgründe eine Bewilligungserteilung. Mangels konven- tions- bzw. verfassungsmässig geschützter Beziehungen in der Schweiz und mangels Vollzugshindernissen sind die materiellen Begehren der Beschwerdeführerin damit ohne weitere Sachverhaltsabklärungen abzuweisen. Jedoch ist ihr Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege bzw. Rechtsverbeiständung nachträglich auch für das vorangegangene Einspracheverfahren zu bewilligen, da ihre Begehren trotz Unterliegens nicht als aussichtslos bezeichnet werden können.