In Anwendung von § 49 VRPG ist ihr deshalb nachträglich die unentgeltliche Rechtspflege für das abgeschlossene vorinstanzliche Verfahren zu gewähren und ihr Vertreter, lic. iur. Daniel Hoffmann, Rechtsanwalt, Zürich, rückwirkend zum unentgeltlichen Rechtsvertreter für das Einspracheverfahren zu bestellen.