Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung ersucht wurde. Weiter sind weder Einwohnerkontrolle noch Sozialdienst zuständig für die Erteilung einer ausländerrechtlichen Bewilligung oder die Erteilung diesbezüglicher Auskünfte. Die Beschwerdeführerin hätte diesbezügliche Fragen direkt an das zuständige MIKA richten müssen, was sie aber auch eigenen Angaben zufolge aufgrund ihrer (angeblich) überstürzten Abreise nicht getan hatte.