7.2.2. Wurde eine behördliche Auskunft erteilt, verleiht der in Art. 9 BV verankerte Grundsatz von Treu und Glauben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliche Zusicherungen oder sonstiges, bestimmte Erwartungen begründendes Verhalten der Behörden. Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus dem erwähnten Grundsatz unter Umständen auch ein Anspruch auf eine ausländerrechtliche Bewilligung ergeben kann (BGE 126 II 377, Erw. 3a; Urteil des Bundesgerichts 2D_37/2018 vom 29. Oktober 2018, Erw.