Nebst den publizierten Gesetzestexten selbst stehen hierzu unter anderem die im Internet abrufbaren sowie beim MIKA erhältlichen behördlichen Merkblätter zur Verfügung. In diesem Sinne werden insbesondere auch die migrationsrechtlichen Folgen eines längeren Auslandaufenthalts und die Möglichkeit zur Aufrechterhaltung einer Niederlassungsbewilligung grundsätzlich als bekannt vorausgesetzt und besteht diesbezüglich keine behördliche Aufklärungspflicht (Urteil des Bundesgerichts 2C_980/2010 vom 21. Juni 2011, Erw. 2.2).