Sie habe schon aus finanziellen Gründen nie die Absicht gehabt, die Schweiz dauerhaft zu verlassen und ihre von Anfang an geplante Rückkehr in die Schweiz sei von den Vorinstanzen ignoriert worden. Der geplante Familiennachzug sei gegenüber der Schweizer Botschaft in Sri Lanka wiederholt kommuniziert worden und die Beschwerdeführerin sei unter anderem aus diesem Grund wieder in die Schweiz gereist. Wäre sie richtig beraten worden, hätte sie rechtzeitig um Aufrechterhaltung ihrer Niederlassungsbewilligung ersucht. Weiter wird auf die Möglichkeit der Wiedererteilung einer Niederlassungsbewilligung nach Art.