Am 10. August 2022 wurde die Beschwerde der Vorinstanz zur Beschwerdeantwort und Einreichung aller migrationsamtlicher Akten zugestellt, das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege bewilligt und Rechtsanwalt lic. iur. Daniel Hoffmann als unentgeltlicher Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin eingesetzt (act. 29 f.). Die Vorinstanz reichte ihre Akten am 25. August 2022 ein, hielt an ihren Ausführungen im Einspracheentscheid fest und beantragte die Abweisung der Beschwerde (act. 31). Die Beschwerdeantwort der Vorinstanz wurde der Beschwerdeführerin sodann mit Verfügung vom 29. August 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt (act.