Nachdem die Beschwerdeführerin am 18. April 2018 noch die Kontrollfrist für ihre Niederlassungsbewilligung auf den 30. Juni 2023 hatte verlängern lassen, meldete sie sich per 11. August 2018 beim Einwohnerdienst Q. nach Sri Lanka ab und verliess hierauf die Schweiz (MI-act. 48 ff., 57). Nach ihrer Ausreise heiratete die Beschwerdeführerin einen Landsmann und lebte mit diesem und der am 9. Januar 2020 geborenen gemeinsamen Tochter in Sri Lanka zusammen (MI-act. 61, 66, 74 f.).