Mit Schreiben vom 15. November 2016 teilte die Beschwerdeführerin dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) mit, nach Sri Lanka zurückkehren zu wollen (MI-act. 40). Zudem teilte sie dem Staatssekretariat für Migration (SEM) mit Schreiben vom 18. November 2016 mit, auf ihre Flüchtlingseigenschaft zu verzichten, worauf dieses mit Verfügung vom 28. Dezember 2016 das Erlöschen des gewährten Asyls und der Flüchtlingseigenschaft feststellte (MI-act. 41 f.).