"3. Der Gemeinderat hat im Beschluss vom 11.12.2017 die Richtmietzinse festgelegt. Entsprechen die Mietkosten diesen Richtmietzinsen nicht, wird A. verpflichtet, monatlich den Sozialdienst schriftlich über die erfolgten Bemühungen für eine neue Wohnung zu informieren. Wenn keine Wohnungsbemühungen vorliegen und keine günstigere Wohnung gefunden wurde, wird nach maximal 6 Monaten ab 1. Mai 2023 mit neuerlichem Verwaltungsentscheid die Nichtübernahme des darüber hinausgehenden Betrags in der Höhe von CHF 255.00 geprüft." - 13 -