Der monatliche Mietzins von Fr. 1'295.00 inkl. Nebenkosten (vgl. Vorakten Gemeinde, S. 108) liegt deutlich über dem maximalen Wohnkostenbeitrag der örtlichen Mietzinsrichtlinien. Die Übernahme der gesamten Wohnkosten verursacht der Gemeinde Mehrkosten von Fr. 3'060.00 pro Jahr. Wie der Beschwerdeführer in seiner Verwaltungsbeschwerde (Akten SPG, S. 1) selber vorgebracht hat, besteht zwischen ihm und der Kindsmutter eine "rechtlich gültige Vereinbarung", wonach die beiden Kinder jedes zweite Wochenende bei ihm verbringen. Hinweise, dass sich an dieser Regelung zwischenzeitlich etwas geändert hätte, sind aus den Akten nicht ersichtlich.