5. Weitere Anträge und Fragen bleiben ausdrcklich Vorbehalten bis nach der erhalt Stellungsnahmen der Beschwerdegegner." 2. Mit Verfügung des Instruktionsrichters vom 30. Mai 2022 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innert 10 Tagen einen Vorschuss für die Verfahrenskosten von Fr. 1'000.00 zu leisten. -5- 3. Daraufhin ersuchte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. April 2022 um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 4. Der Gemeinderat X. verzichtete mit Eingabe vom 3. Juli 2022 auf eine Stellungnahme.