"1. Der Entscheid des Staatsrats des Kantons Freiburg [richtig: des Departements Gesundheit und Soziales, Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG] vom 26. April 2022 ist aufzuheben infolge diese Entscheid ist nach Abgelaufen der Verfügung der Sozialdienst am 31. Januar 2022 entschieden. 2. Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdegegner aufzuerlegen. 3. Antrag auf vorsorgliche Massnahmen für Auszahlung Kinderbetreuungsgelder gemäss. 4. Antrag auf vorlegung der Behauptung das gemäss Punkt 2.1 die Vereinbarung der Kinderbetreuhung mit Kndesmuter.