Auflagen / Weisungen: […] " 3. Die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 800.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 121.00, gesamthaft Fr. 921.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. D. 1. Hiergegen erhob A. mit Eingabe vom 23. Mai 2022 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: