6. Bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten wird die vollständige Einstellung der materiellen Hilfe ausdrücklich vorbehalten. 7. Die materielle Unterstützung wird bis längstens 28.02.2022 befristet. C. 1. Gegen den Beschluss des Gemeinderats X. erhob A. mit Eingabe vom 23. Juni 2021 Verwaltungsbeschwerde an das Departement Gesundheit und Soziales, Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG. -4- 2. Am 26. April 2022 entschied die Beschwerdestelle SPG: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.