4. A. wird unter der Voraussetzung, dass ihm die Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, verpflichtet, das Beschäftigungsprogramm der Firma B. AG in Y. Vollzeit und für die vom Sozialdienst festgelegte Dauer zu besuchen. Ein Nichtantritt aus gesundheitlichen Gründen ist mit einem detaillierten Arztzeugnis zu belegen. 5. Werden die mit der materiellen Hilfe verbundenen Auflagen/Weisungen nicht eingehalten, wird die materielle Hilfe mit separater rechtsmittelfähiger Verfügung gekürzt. Die Kürzung kann bis 30% vom Grundbedarf betragen.