1. Im Sinne eines Entgegenkommens wird der Mietzins von monatlich CHF 1'480.00 inklusive Nebenkosten noch bis zum 31. März 2023 übernommen. Ab 1. April 2023 wird in Anwendung der Mietzinsrichtlinien der Gemeinde X. vom 3. April 2017 sowie in Umsetzung des Entscheids der Geschäftsleitung vom 17. Februar 2020 für die 3-Zimmerwohnung von A. der Maximalmietzins für 1 Person in der Höhe von CHF 1'050.00 inkl. Nebenkosten in der Bedarfsrechnung berücksichtigt.