Insgesamt ist von einem durchschnittlichen Aufwand und einer mittleren Schwierigkeit auszugehen. Die Honorarnote vom 25. Mai 2022 weist einen Gesamtaufwand von Fr. 2'512.43 (inkl. MwSt.) aus und kann genehmigt werden. Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. In teilweiser Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird der Entscheid der Beschwerdestelle SPG vom 22. April 2022 abgeändert und lautet neu wie folgt: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die Dispositivziffern 2 und 3 des Entscheids des Gemeinderats X. vom 19. April 2021 ersatzlos aufgehoben.