Die Übernahme der gesamten Wohnkosten verursacht der Gemeinde Mehrkosten von Fr. 5'160.00 pro Jahr. Wie die Vorinstanz richtig ausführte (und was die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerde vollkommen ausser Acht liess, vgl. Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 7), wurde der Beschwerdeführerin bereits mit rechtskräftigem Beschluss der Geschäftsleitung der Gemeinde X. vom 17. Februar 2020 unter anderem die Weisung erteilt, monatlich 10 Wohnungssuchbemühungen zu belegen und die Wohnkosten den örtlichen Mietzinsrichtlinien anzupassen, ansonsten diese ab 1. Juli 2020 nur noch im Umfang der örtlichen Mietzinsrichtlinien übernommen würden.