1.6. Der monatliche Mietzins der Beschwerdeführerin von Fr. 1'480.00 inkl. Nebenkosten liegt deutlich über dem maximalen Wohnkostenbeitrag der örtlichen Mietzinsrichtlinien. Die Übernahme der gesamten Wohnkosten verursacht der Gemeinde Mehrkosten von Fr. 5'160.00 pro Jahr.