In einem zweiten Schritt kann die Sozialbehörde – wie angedroht – nach Ablauf der angesetzten Frist zur Erfüllung der Auflage die Kürzung der Wohnkosten verfügen. Von den hilfesuchenden Personen, welche mit überhöhten Mietkosten belastet sind, kann jedoch nicht verlangt werden, dass sie ihre Wohnung "ins Blaue" kündigen. Die Auflagen und Weisungen -9-