Bevor eine derartige Verpflichtung zu einem Umzug in eine günstigere Wohnung erfolgt, ist die Situation im Einzelfall zu prüfen. Insbesondere sind die Grösse und Zusammensetzung der Familie, eine allfällige Verwurzelung an einem bestimmten Ort, das Alter und die Gesundheit der betroffenen Person sowie der Grad ihrer sozialen Integration zu berücksichtigen (SKOS-Richtlinien, Kap. B.3; AGVE 2003, S. 283). Zudem muss bereits im Zeitpunkt der Auflage die allgemeine Wohnungsmarktsituation tatsächlich den Umzug in eine angemessene, günstigere Wohnung zulassen. Für die Umsetzung von Auflagen und Weisungen ist eine angemessene Frist einzuräumen (AGVE 1993, S. 619, Erw.