2020 die Auflage und Weisung erteilt worden, monatlich mindestens 10 Wohnungssuchbemühungen zu belegen. Gleichzeitig sei verfügt worden, dass ab 1. Juli 2020 in der Bedarfsrechnung nur noch monatlich Fr. 1'050.00 inklusive Nebenkosten für die Wohnungsmiete berücksichtigt würden. Diese Formulierung sei in Anbetracht dessen, dass die Anpassung der Wohnkosten auf die geltenden Mietzinsrichtlinien nach Rechtskraft des Entscheids bisher nicht umgesetzt wurde, als Kürzungsandrohung zu verstehen, die gleichzeitig mit der Auflage und Weisung zur Wohnungssuche erlassen werden könne. Die Beschwerdeführerin bestätige zudem, dass die Kürzung der Wohnkosten bislang nicht umgesetzt werden konnte, weil