in deren Abänderung die Verfügung der Beschwerdegegnerin zusätzlich in der Dispositivziffer 2 unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Staatskasse bzw. der Beschwerdegegnerin aufzuheben. 4. Es sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Beschwerdeführerin in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Staatskasse bzw. der Beschwerdegegnerin.