in deren Abänderung die Verfügung der Beschwerdegegnerin unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Staatskasse bzw. der Beschwerdegegnerin ersatzlos aufzuheben. 2. Eventualiter sei der Entscheid der Vorinstanz in den Dispositivziffern 2-5 aufzuheben, und