Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und um unentgeltliche Rechtsvertretung wird bewilligt. -4- Entscheid 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Dispositivziffer 3 des Entscheids des Gemeinderats X. vom 19. April 2021 ersatzlos aufgehoben. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.