5. Am 19. April 2021 beschloss der Gemeinderat X.: 1. Im Sinne eines Entgegenkommens wird der Mietzins von monatlich CHF 1'480.00 inklusive Nebenkosten noch bis zum 30. Juni 2021 übernommen. Ab 1. Juli 2021 wird in Anwendung der Mietzinsrichtlinien der Gemeinde X. vom 3. April 2017 sowie in Umsetzung des Entscheides der Geschäftsleitung vom 17. Februar 2020 für die 3-Zimmerwohnung von A. der Maximalmietzins für 1 Person in der Höhe von CHF 1'050.00 inkl. Nebenkosten in der Bedarfsberechnung berücksichtigt.