(…) 7. Es werden die folgenden weiteren Auflagen und Weisungen an Frau A. erteilt: a) (…) b) Frau A. hat dem Gemeindesozialdienst monatlich bis am 25. des laufenden Monats unaufgefordert mindestens 10 Wohnungsbemühungen einzureichen. (…) Dieser Beschluss erwuchs unangefochten in Rechtskraft. 3. Mit Protokollauszug vom 29. März 2021 beschloss die Geschäftsleitung der Gemeinde X.: